Hinweise für einen Antrag an den Innovationsfonds der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers
Für einen erfolgreichen Antrag an den Innovationsfonds mussten die nachstehenden Punkte (1) bis (6) beachtet werden.
Für einen erfolgreichen Antrag an den Innovationsfonds mussten die nachstehenden Punkte (1) bis (6) beachtet werden.
Die inhaltlichen Schwerpunkte und der innovative Charakter des Projektes sollten klar und verständlich dargestellt werden.
Der Antrag musste die Ziele des Projektes sowie die Erfolgsaussichten und die Evaluierungsmethode enthalten. Nach der Hälfte der Laufzeit des Projektes musste ein Zwischenbericht vorgelegt werden, in welchem erläutert wurde, ob das Projekt erfolgreich verläuft und die beabsichtigten Ziele erreicht werden können (spezifische, quantifizierbare, verbindliche Indikatoren oder Meilensteine; Maßnahmen und Instrumente, Erläuterung im Zusammenhang mit den gesetzten Zielen).
Zu den Fördervoraussetzungen gehörte auch, dass die Projekte so gestaltet sein sollten, dass sie auf andere in Frage kommende Projektträger übertragbar sind, und sie zu eigenen Projekten anregen.
Es musste ein Kosten- und Finanzierungsplan vorgelegt werden.
Dazu gehörten Angaben zu
Der Verlauf des Projektes musste in entsprechenden Zeit- und Arbeitsplanungen - in sog. Projektphasen - dargelegt werden.
Im Antrag mussten Hinweise auf Arbeitsteilung und -koordination oder Kooperationen, Aufgaben- und Rollenverteilung; Struktur, Ansprechpartner, Verantwortlichkeiten etc. enthalten sein.