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Hinweise für einen Antrag an den Innovationsfonds der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers

Für einen erfolgreichen Antrag an den Innovationsfonds mussten die nachstehenden Punkte (1) bis (6) beachtet werden.

1. Der innovative Projektcharakter

Die inhaltlichen Schwerpunkte und der innovative Charakter des Projektes sollten klar und verständlich dargestellt werden.

2. Die Zielsetzung und die Kriterien für den Erfolg

Der Antrag musste die Ziele des Projektes sowie die Erfolgsaussichten und die Evaluierungsmethode enthalten. Nach der Hälfte der Laufzeit des Projektes musste ein Zwischenbericht vorgelegt werden, in welchem erläutert wurde, ob das Projekt erfolgreich verläuft und die beabsichtigten Ziele erreicht werden können (spezifische, quantifizierbare, verbindliche Indikatoren oder Meilensteine; Maßnahmen und Instrumente, Erläuterung im Zusammenhang mit den gesetzten Zielen).

3. Übertragbarkeit des Projektes auf andere Projektträger

Zu den Fördervoraussetzungen gehörte auch, dass die Projekte so gestaltet sein sollten, dass sie auf andere in Frage kommende Projektträger übertragbar sind, und sie zu eigenen Projekten anregen.

4. Kosten-und Finanzierungsplan, Personal- und andere Ressourcen

Es musste ein Kosten- und Finanzierungsplan vorgelegt werden.
Dazu gehörten Angaben zu

  • sämtlichen Personal- und Sachkosten
  • den eigenen Mitteln des Projektträgers
  • den Beiträgen anderer Geldgeber (Wie sicher sind die finanziellen Zusagen?)
  • der vom Innovationsfonds erbetenen Förderung.

5. Der Zeitplan mit den zu unterscheidenden Phasen des Projektes

Der Verlauf des Projektes musste in entsprechenden Zeit- und Arbeitsplanungen - in sog. Projektphasen - dargelegt werden.

6. Der Aufbau des Projektes

Im Antrag mussten Hinweise auf Arbeitsteilung und -koordination oder Kooperationen, Aufgaben- und Rollenverteilung; Struktur, Ansprechpartner, Verantwortlichkeiten etc. enthalten sein.