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Fragen und Antworten auf einen Blick

Wer konnte einen Antrag an den Innovationsfonds stellen?

Antragsberechtigt waren kirchliche Körperschaften, landeskirchliche Einrichtungen sowie Stiftungen und Vereine, die ausschließlich einen kirchlichen oder diakonischen Zweck verfolgen.

Was hat der Innovationsfonds gefördert?

Der Innovationsfonds hat zukunftsweisende Projekte und neue Ideen im Bereich zentraler kirchlicher Arbeitsfelder gefördert.

Welche Maßnahmen fördert der Innovationsfonds?

Die geförderten Maßnahmen mussten auf befristete Zeit angelegt sein (Projekt). Dabei war der Projektzeitraum mit Anfang und Ende klar definiert. Die Projektlaufzeit durfte maximal auf fünf Jahre angesetzt sein. Ein Projekt ist ein einmaliges Vorhaben, keine wiederkehrende Maßnahme/Veranstaltung und grenzt sich damit deutlich von der fortlaufenden Arbeit ab. Es muss während seiner Laufzeit erkennbar ein Projektziel erreichen können, das insbesondere unter den Begriff "innovativ" zu fassen ist.

Welche Antragsfristen mussten beachtet werden?

Antragsfristen waren grundsätzlich der 1. Februar, der 1. Mai und der 1. Oktober eines Jahres.

Wer hat über die Förderung eines Projektes entschieden?

Das Kuratorium für den Innovationsfonds hat über die Projektanträge innerhalb von 2 Monaten nach der Antragsfrist entschieden.

Welche Kosten waren förderfähig?

Es konnten nur Personalkosten durch den Innovationsfonds gefördert werden.

Gab es eine Förderhöchstgrenze?

Ja. Insgesamt förderfähig waren bei einem Projekt nur die Personalkosten bis zu einer 1,0-Stelle.

Gab es Kosten, die nicht durch den Innovationsfonds gefördert wurden?

Sachkosten konnten nicht gefördert werden. Sie mussten von den Projektträgern selbst finanziert werden.

In welcher Höhe kann ein Projekt gefördert werden?

Die Förderung des Fonds setzte grundsätzlich zu Beginn des Projekts stark ein und reduzierte sich in gleichmäßigen Stufen. Sie ging davon aus, dass eine entsprechend ansteigende Finanzierung des Projektträgers sie ablöst. Mit dieser Fördermodalität wollte der Fonds besonders den Projektträgern entgegenkommen, die für ihr Vorhaben zunächst eine Finanzierung aufbauen und für die Beschäftigung die erforderliche Ausgangsbasis sammeln mussten. Berücksichtigungsfähig waren die Bruttopersonalkosten der für das Projekt tätigen Kraft für längstens 5 Jahre. Der Anteil der Mitfinanzierung fiel je nach Laufzeit des Projektes unterschiedlich aus. Für Projekte, die über 2, 3, 4 oder 5 volle Jahre liefen, sah der Stufenplan wie folgt aus:

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Stufenplan der Förderung

Unter welchen Voraussetzungen konnte ein Projekt gefördert werden?

  1. Die geförderten Maßnahmen mussten auf befristete Zeit angelegt sein (Projekt). Das Projekt musste während seiner Laufzeit erkennbar ein Projektziel erreichen können, das insbesondere unter den Begriff "innovativ" zu fassen war. Der innovative Charakter konnte im Inhalt des Projektes oder auch in der Art der Finanzierung, namentlich durch Fördervereine oder Stiftungen, bestehen.
  2. Das Projekt musste mit der Anstellung einer entgeltlich beschäftigten Mitarbeiterin oder eines entgeltlich beschäftigten Mitarbeiters verbunden sein. Der Projektträger musste sich verpflichten, für die Dauer seines Projektes von mindestens 2 bis zu 5 Jahren eine Voll- oder auch Teilzeitanstellung einer Person sicherzustellen. Im Regelfall kam eine Förderung nur in Betracht, wenn die für das Projekt beschäftigte Person zumindest im Umfang einer halben Stelle tätig war.
  3. Das Projekte musste so gestaltet sein, dass es auf andere in Frage kommende Projektträger übertragen werden konnte.