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Abschlussbericht der Annastift Leben und Lernen gGmbH

Nachricht 09. Mai 2019

Projekt: Beratungsstelle Persönliches Budget im Annastift

Kurzbeschreibung

Als diakonische Einrichtung der Landeskirche Hannovers sind wir erfreut zu sehen, dass das Thema der „Inklusion“ in der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers aktuell eine besondere Betonung und Aufmerksamkeit erfährt. Dies zeigt nicht zuletzt der Bericht des Diakonie- und Arbeitsweltausschusses, welcher in der Sitzung am 24. Mai 2011 den Mitgliedern der Landessynode vorgestellt wurde. Inklusion und Teilhabe werden darin als eine zentrale Aufgabe der Kirche beschrieben. Die daraus abgeleitete perspektivische Selbstverpflichtung wird in dem Papier mit einer differenzierten theologischen Begründung hinterlegt. „Inklusion bezieht sich auf Rechte einzelner Menschen. Zugleich fordert Inklusion dazu auf, diese Rechte nicht (großherzig) zu gewähren, sondern aus der Perspektive jedes einzelnen Menschen und auf der Grundlage seiner Rechte Handlungsimpulse zu setzen, die Inklusion als gesellschaftliches Grundprinzip gestalten. […] Dies geschieht sinnvoller Weise auch dadurch, dass die Kirche mit ihrer Diakonie exemplarisch inklusives Denken und Handeln umsetzen und deren Ergebnisse zur Diskussion stellen.“

Kirche und Diakonie befinden sich in der Nachfolge Jesu, der in seinem Handeln und in seiner Verkündigung gesellschaftlich motivierte – und zum Teil auch religiös legitimierte – Grenzsetzungen überwand. Jesus selbst pflegte Gesellschaft mit Zöllnern (Lk 19, 1-10) und Prostituierten (Mk 13,3-9) und heilte Aussätzige (Mt 18, 1-4) und eine Frau ausländischer Herkunft (Mt 15,21-28). Soziale Grenzen und gesellschaftliche Tabus werden überwunden in der Perspektive Gottes, der will, dass allen Menschen geholfen werde (1. Tim 2,4).

Für die heutige diakonische Praxis erfordert dies ein besonderes Augenmerk auf die Art und Weise der Unterstützung. Paternalistische Fürsorgetendenzen, wie sie bisher vielfach üblich waren, sind abzulösen durch sozialanwaltliche Unterstützungssysteme, die die Autonomie von Menschen mit Behinderungen nicht latent weiter einschränken, sondern effektiv stärken. „Gerade auch die christliche Tradition der Barmherzigkeit hat ein Verständnis von gesellschaftlichen Unterstützungssystemen und -verfahren befördert, das – oft ungewollt – Betroffene entmündigte. Bereits zu wissen, was dem anderen dienlich und hilfreich ist, und ihm das angedeihen zu lassen, widerspricht dem Ansatz inklusiven Denkens bei den Rechten jedes Einzelnen.“

Das Persönliche Budget kann als trägerübergreifende Komplexleistung einen Beitrag für die Erfüllung dieser Forderungen leisten. Das Persönliche Budget ist ein Versuch, die Zersplitterung des sozialen Leistungssystems im Einzelfall konkret zu überwinden. Vielfach ist eine dauerhafte Unterstützung von Hilfeberechtigten und ihren Angehörigen notwendig, damit das neue Instrumentarium überhaupt genutzt werden kann.

In der Beratungsstelle können sich potentielle Budgetnehmer aus der Region Hannover zum Antragsverfahren individuell, neutral, kostenlos beraten und begleiten lassen. Diese Beratungsleistung verfolgt das Ziel, für den künftigen Leistungsnehmer sowohl die maximalen Leistungsbereiche auszuschöpfen, als auch den Umgang und die Organisation für die Handhabe der dann zur Verfügung stehenden Leistungen zu planen, zu verhandeln und abzurufen. Die vom potentiellen Budgetnehmer zu verhandelnden Leistungen und Leistungsinhalte sind bei jedem Kostenträger individuell verpreislicht. Inklusives Handeln und diakonisches Denken bilden die Basis der Beratungsarbeit.

Hat die Kurzbeschreibung des Projektes Ihr Interesse geweckt? Laden Sie sich den gesamten Bericht in der rechten Spalte einfach herunter.