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Abschlussbericht des Diakonischen Werkes Stadtverband Hannover

Nachricht 19. Juni 2012

über das Projekt „Hilfe für Menschen ohne Aufenthaltsberechtigung - Beratung und Vernetzung“

Im August 2008 wurde von der Abteilung ProMigration des Diakonischen Werkes Stadtverband Hannover e.V. das Projekt FR(i)I ins Leben gerufen Das Akronym steht für Fundamentale Rechte für (irreguläre) Immigranten. Unser Angebot umfasst Beratung und Begleitung im komplexen Rechts- und Gesellschaftssystem erstmals für Menschen ohne Aufenthaltsstatus sowie für alle Immigranten und EUAngehörigen, verbunden mit Soforthilfe in Not.
Die finanziellen Mittel zur Vollzeitbeschäftigung einer Sozialpädagogin wurden für eine Laufzeit von 3 Jahren durch den Beschäftigungsfond der evangelischen Landeskirche sowie aus Spendenmitteln sichergestellt. Stelleninhaberin war bis zum 31. Jan. 2010 Frau Reingard Ries. Bis zum Ende der Projektlaufzeit wurde diese Funktion dann vom 15. April 2010 bis 14. Oktober 2011 von Frau Sigrid Boutebiba-Ludwig wahrgenommen. Auf Grund des Personalwechsels gliedert sich der vorliegende Abschlussbericht in zwei Teile.

TEIL 1: 01.08.2008 – 31.01.2010

Aus der langjährigen Arbeit mit Menschen aus Drittstaaten kann gesagt werden: bei den einschlägigen Rechtsvorschriften zum Aufenthalt, den Sozial- und Arbeitsrechten für Migranten (mit und ohne gesicherten Aufenthalt) handelt es sich um komplexe Fragestellungen. Fehlende deutsche Sprachkenntnisse, ein anderer Kultur- und Rechtskreis und nicht zuletzt die Angst vor Entdeckung verhindern oft bei Menschen mit prekären Aufenthaltstatus die selbständige Interessenwahrnehmung.
Neutrale Informationen und Wissensvermittlung ermöglichen den Migranten eine realistische Einschätzung der Lebensperspektive im fremden Land und begründen gleichzeitig nachhaltig selbstbestimmte Handlungskompetenzen.
Z i e l e des Projektes waren

  • Organisation von Soforthilfe in Not;
  • a l l e Immigranten darin zu unterstützen ihre Möglichkeiten und Rechte im
  • fremden Land zu klären;
  • administrative Schritte einzuleiten, um im Gastland Rechte geltend zu
  • machen und auch notwendige Pflichten zu erfüllen;
  • wenn erforderlich - das Verwaltungsverfahren zu begleiten;
  • sowie dazu beizutragen, Benachteiligungen aller Art zu beseitigen.

Das Angebot zur Hilfe war vertraulich, freiwillig und ergebnisoffen, denn, die letzte Entscheidung traf immer der rat- und hilfesuchende Mensch.
Besonders Migranten mit geringen Barmitteln (weil AsylbLG-Bezug als Gutscheine oder irregulär aufhältige Personen ohne Einkommen), konnten hier Hilfe und Unterstützung bekommen.
FR(i)I arbeitete nicht gewinnorientiert, der zeitliche Aufwand im Beratungsprozess war nicht limitiert. Vielmehr konnte für jeden Einzelnen der Sachverhalt geprüft und erklärt werden, um dann gemeinsam Handlungsstrategien zu entwickeln und bei Bedarf den Umsetzungsprozess zu begleiten.

Wenn Sie den ganzen Bericht lesen möchten, laden Sie ihn sich über den Link in der rechten Spalte einfach herunter.